Garantieerklärung
Geltendmachung des Garantieanspruchs:
Um Ansprüche aus der Garantie geltend zu machen, ist es erforderlich, dass Kunden diese schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse übermitteln: info@bergxperten.de. Kunden werden nach Erhalt ihrer Anfrage umgehend über den weiteren Verlauf des Reklamationsprozesses informiert. Siehe Widerrufsrecht.
Geltendmachung bei Schenkung:
In Bezug auf Geschenke, bei denen ein Kunde (Kunde 1) bei uns einkauft und das Produkt an einen anderen Kunden (Kunde 2) verschenkt, ist eine Inanspruchnahme der Garantie nur dann möglich, wenn Kunde 2 sämtliche relevanten Kaufdaten von Kunde 1 besitzt. Diese Informationen umfassen die E-Mail-Adresse, die Bestellnummer, den Namen, die Versandadresse und die Rechnungsdetails. Es ist wichtig, dass diese Angaben unverändert bleiben und in gleicher Weise für die Reklamation übernommen werden.
Dokumentationspflicht:
Ein Garantieanspruch kann ausschließlich geltend gemacht werden, wenn der Kunde seiner Anfrage eindeutige Fotos beifügt. In diesem Kontext bedeutet "Eindeutigkeit", dass die Fotos eine klare Identifizierung, der Größe und Farbe des betreffenden Produkts sowie des zugrunde liegenden Mangels ermöglichen.
Hinweis zur Garantiezusage:
Der Verbraucher hat die freie Wahl, auch ohne die Geltendmachung von Garantieansprüchen die gesetzlich geregelten Käuferrechte aufgrund von Mängeln des Kaufgegenstands in Anspruch zu nehmen, darunter Nacherfüllung, Rücktritt, Preisminderung oder Schadensersatz. Die entsprechenden Verjährungsfristen gelten ebenfalls.
Haftung:
Diese Garantieerklärung gewährt keine Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden jeglicher Art oder sonstige Schadenersatzansprüche.
Ausschlussfrist und Verjährung:
Ansprüche aus der Garantie müssen unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach eintreten des Schadensfalls geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Durchsetzung von Rechten aus der Garantie ausgeschlossen. Die Verjährung von Ansprüchen aus der Garantie tritt sechs Monate nach Ablauf der Garantiefrist ein.